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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08.OVG (https://dejure.org/2009,10918)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2009 - 6 A 10865/08.OVG (https://dejure.org/2009,10918)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 6 A 10865/08.OVG (https://dejure.org/2009,10918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer gesamtschuldnerischen Heranziehung des Mitgliedes einer häuslichen Gemeinschaft zur Hundesteuer; Hundesteuerpflicht einer Ehefrau bzgl. der ihrem amerikanischen Ehemann und in Deutschland stationierten NATO-Angehörigen gehörenden Hunde; Befreiung ...

  • Judicialis

    BGB § 421; ; AO § ... 44 Abs. 1; ; AO § 126 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 126 Abs. 2; ; NATO-Truppenstatut Art. X Abs. 1 S. 2; ; KAG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; Satzung § 2 Abs. 1 S. 1; ; Satzung § 2 Abs. 2; ; Satzung § 2 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwandsteuer; Hundesteuer: Hundesteuer; Veranlagung; Steuertatbestand; Hundehaltung; Halterbegriff; Alleinhalter; Haltergemeinschaft fiktive; Haltereigenschaft; Indizien; Typisierung; Pauschalierung; Steuerschuldner; Gesamtschuldner; Steuerprivileg; NATO-Truppenstatut; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.11.1997 - 8 B 224.97

    Hundesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Halterbegriff; Steuerpflicht für den Hund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist jedoch dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224.97 - KStZ 1999, 36 f.; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 - und Beschluss vom 14. Juli 1997 - 4 B 96.3575 -juris; HessVGH, Urteil vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 - NVwZ 2000, 958 f.) im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [354 f.]).

    Dies ist hier aber nicht der Fall, denn die Hundehaltung in einem gemeinsamen Haushalt setzt regelmäßig die Duldung oder das Einvernehmen der anderen Haushaltsmitglieder voraus, so dass sie sich den Aufwand der Tierhaltung in gewissem Umfange zurechnen lassen müssen (so BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997, a.a.O. S. 36).

  • VG Koblenz, 23.08.2007 - 6 K 913/07

    Abgabenrecht; Hundesteuerrecht; NATO-Truppenstatut

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Unter Abänderung des aufgrund der Beratung vom 23. August 2007 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz - 6 K 913/07.KO -werden die Bescheide der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld vom 11. August 2006 und vom 19. Januar 2007, jeweils in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Kreisverwaltung Birkenfeld vom 17. April 2007 aufgehoben.

    das aufgrund der Beratung vom 23. August 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz - 6 K 913/07.KO - abzuändern und nach ihren erstinstanzlichen Klageanträgen zu erkennen.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist jedoch dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224.97 - KStZ 1999, 36 f.; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 - und Beschluss vom 14. Juli 1997 - 4 B 96.3575 -juris; HessVGH, Urteil vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 - NVwZ 2000, 958 f.) im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [354 f.]).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Tierhalter ist danach, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt (so BGH, Urteil vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 -NJW-RR 1988, 656).
  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 136/05

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines einen Unfall

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Der Begriff der abgabenrechtlichen Gesamtschuld setzt nämlich nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KAG i.V.m. § 44 Abs. 1 AO eine Mehrheit von Schuldnern voraus, die ähnlich wie in § 421 BGB untereinander eine Tilgungsgemeinschaft (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2006 - VI ZR 136/05 - NJW 2007, 1208 ) bilden, deren Mitglieder in Bezug auf das zu befriedigende Gläubigerinteresse auf gleicher Stufe stehen.
  • VGH Hessen, 29.03.2000 - 5 UE 2111/97

    Steuerschuldner bei Hundesteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist jedoch dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224.97 - KStZ 1999, 36 f.; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 - und Beschluss vom 14. Juli 1997 - 4 B 96.3575 -juris; HessVGH, Urteil vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 - NVwZ 2000, 958 f.) im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [354 f.]).
  • VGH Bayern, 20.05.2008 - 4 ZB 07.2376

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Hundesteuer; gemeinsamer Haushalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist jedoch dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224.97 - KStZ 1999, 36 f.; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 - und Beschluss vom 14. Juli 1997 - 4 B 96.3575 -juris; HessVGH, Urteil vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 - NVwZ 2000, 958 f.) im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [354 f.]).
  • VGH Bayern, 14.07.1997 - 4 B 96.3575
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 6 A 10865/08
    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist jedoch dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 1997 - 8 B 224.97 - KStZ 1999, 36 f.; BayVGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 4 ZB 07.2376 - und Beschluss vom 14. Juli 1997 - 4 B 96.3575 -juris; HessVGH, Urteil vom 29. März 2000 - 5 UE 2111/97 - NVwZ 2000, 958 f.) im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [354 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 11242/13

    Hundesteuer; fiktive Hundehaltereigenschaft bei Aufnahme eines Hundes in einen

    Eine solche Normierungspraxis, bei der der tatsächliche Hundehalter in der Schwebe bleibt, ist dem Satzungsgeber nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung im Rahmen der ihm im steuerlichen Massengeschäft zuzubilligenden Generalisierungs- und Typisierungsfreiheit grundsätzlich erlaubt, wenn - wie hier - die steuerlichen Vorteile der Typisierung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr notwendig verbundenen Nachteilen stehen (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2009 - 6 A 10865/08 -, ESOVGRP, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund soll die Fiktionsregelung in § 2 Abs. 3 HStS die Verwaltung von dem Erfordernis entlasten, in jedem Einzelfall durch eingehende Ermittlungen aufzuklären, wer tatsächlicher Hundehalter ist, wer also dem Tier tatsächlich "Obdach und Unterhalt" gewährt (vgl. zum Begriff des tatsächlichen Hundehalters bereits OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2009, a.a.O.).

    Die Gewährung von Obdach rechtfertigt insoweit grundsätzlich die Annahme einer fiktiven Hundehaltereigenschaft und damit eine Heranziehung zur Hundesteuer, wenn der Satzungsgeber - wie hier in § 2 Abs. 3 Satz 2 HStS - die Steuerschuld der fiktiven Haltergemeinschaft als Gesamtschuld ausgestaltet hat, so dass die steuerlichen Rechtsfolgen der Tierhaltung jedenfalls gemeinschaftsintern demjenigen zugeordnet werden können, der sie tatsächlich veranlasst hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021 - 3 M 182/21

    Gesamtschuldnerische Haftung für eine Hundesteuerschuld

    Sie drängen sich auch nicht auf (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 25.02.2009 - 6 A 10865/08 -, juris Rn. 24 "fiktive Haltereigenschaft"; VGH München, Beschl. v. 20.05.2008 - 4 ZB 07.2376 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 3 L 203/15

    Halter eines gefährlichen Hundes

    Auch wenn mit der ohne Einschränkung geltenden Anknüpfung an eine Aufnahme für mehr als zwei Monate eine rein fiktive Haltereigenschaft wie im Bereich der Veranlagung zur Hundesteuer (vgl. etwa OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25.02.2009 - 6 A 10865/08 -, juris; Urt. v. 20.05.2014 - 6 A 11242/13 -, juris) nicht begründet werden soll, ist doch, wenn wie hier unstreitig die Hunde den Wohn- und Lebensbereich des Klägers mit dessen Einverständnis teilen, nach dem Wortlaut der Norm auch der Kläger Halter der Hunde.
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